Antrag zur Realisierung von Baugebieten

    Bürgermeister Weingart der Stadt Spalt
    Stadtverwaltung
    Stadtratsfraktionen

    Gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen UWG/FW Spalt und fair.

    Die Stadtratsfraktionen UWG/FW Spalt und fair. beantragen, neue Wohnbau- und Gewerbegebiete in der Kernstadt Spalt sowie den Ortsteilen mittels eines Erschließungsträgers zu realisieren.
    Bürgermeister und Verwaltung setzten bei der Umsetzung für ein Wohnbaugebiet bisher auf ein reines Investorenmodell. Am 23.08.2016 soll der Stadtrat beschlossen haben, einen Investor mit der Umsetzung eines Wohnbaugebietes zu beauftragen. Seitdem ist fast ein Jahr ergebnislos verstrichen.
    Stattdessen will man die Umsetzung über eine Aufgabenerweiterung des Kommunalunternehmens (KUS) durchführen. Nach unserer Meinung wäre dies eine riskante Entscheidung, da dem KUS die Personalkapazität fehlt. Es müsste, wie bereits in Sitzungsvorlagen angedeutet, Personal eingestellt werden, was wiederum die Kosten steigen lassen und eine weitere zeitliche Verzögerung bedeuten würde, von den derzeitigen Schwierigkeiten, geeignetes Personal zu finden, ganz zu schweigen.

    Begründung für die Einschaltung eines Erschließungsträgers

    1. Der Erschließungsträger übernimmt die Kosten für die Erschließung des Baugebietes und wickelt diese auch mit eigenem Personal ab. Die Stadtverwaltung wird so deutlich entlastet.

    2. Die Erschließungskosten könnten mit einem Erschließungsträger zu 100 Prozent umgelegt werden, würden also weder die Stadt noch das KUS bzw. den Gebührenzahler belasten. Bei einer normalen Ersterschließung durch die Stadt sind derzeit nur 90 Prozent umlegbar.

    3. Neben der Hoheit über das Bauleitverfahren obliegt der Stadt auch die Vermarktung des Gebietes. Dies hätte den großen Vorteil, dass beispielsweise Bauplätze für einkommensschwache Familien zur Verfügung gestellt oder Preisnachlässe gewährt werden können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Vergabe der Bauplätze könnte auch über ein Punktesystem gesteuert werden, welches bestimmte Aspekte positiv bewertet, z. B. die Anzahl Kinder, ein ehrenamtliches Engagement usw. Damit wird die Stadt Spalt auch ihrer sozialen Verantwortung gerecht. Ein Investor wird rein profitorientiert agieren und auf soziale Belange keinerlei Rücksicht nehmen. Es steht zu befürchten, dass bei einer Verlagerung der Erschließung und Vermarktung in das KUS aus finanziellen Zwängen heraus ähnlich wie bei einem Investor agiert wird.

    4. Bei der Umsetzung über einen Investor lässt sich ein Bauzwang schwer durchsetzen. Dieser ist aber aus unserer Sicht unerlässlich. Die Stadt kann es sich nicht leisten, wie in der Vergangenheit in teure Infrastruktur zu investieren, die dann ungenutzt bleibt, weil Bauplätze als reine Geldanlage oder Spekulationsobjekt genutzt werden. Das „Spalter Baulandmodell“ ist dahin gehend zu prüfen.

    5. Die in der Klausur gesetzten Rahmenbedingungen werden bei dem vorgeschlagenen Modell nicht geändert und die Belastung für den Stadthaushalt ist überschaubar. Im Haushalt 2017 lassen sich Planungskosten, die in 2017 wohl nur teilweise anfallen werden, über Umschichtungen darstellen. Die restlichen Kosten müssten dann im Haushalt 2018 eingeplant werden. Die Kosten für den Grunderwerb können durch Abschluss von entsprechenden Verträgen abgegolten werden, wenn die Bauplätze tatsächlich verkauft sind.
    Ganzheitlicher Ansatz bei der Baulanderschließung
    Die Ausweisung von Bauland hat in letzter Zeit in Bayern enorm zugenommen. Neueste Zahlen gehen davon aus, dass gerade in ländlichen Regionen deutlich über den Bedarf ausgewiesen bzw. gebaut wird, während in der Metropolregion Nürnberg Bauland Mangelware und überteuert ist. Da Spalt am äußeren Rande des Einzugsbereichs von Nürnberg liegt und andere Kommunen im LK Roth Standortvorteile haben, empfehlen wir, die Ausweisung von Bauland in Spalt und seinen Ortsteilen mit Augenmaß durchzuführen, bevorzugt durch Schließen von Baulücken. Es sollte auch geprüft werden, ob sich das neu auszuweisende Baugebiet abschnittsweise nach Bedarf erschließen lässt.
    Auch die vorhandene Bausubstanz muss in die Stadtentwicklung einbezogen werden. Ergänzend zur Ausweisung von neuen Baugebieten müssen aus unserer Sicht Leerstände und Bestandsimmobilien überwacht, analysiert, beworben und vermarktet werden. Das von der UWG bereits vor zwei Jahren angeregte Flächen- und Leerstands-Management ist bei der durch das Bauamt erhobenen Istaufnahme stehen geblieben, nicht weiter verfolgt und ein bereits zur Stadtratssitzung eingeladener Fachmann ohne Begründung ausgeladen worden.
    Die Überlegungen dazu sind dringend wieder aufzugreifen.

    Spalt, im Juni 2017
    Für die Fraktionen der UWG/FW Spalt und fair.
    Dieter Kamm, Gabi Weislmeier